Friedhof Leiblfing

Friedhofs- und Gebührenordnung (Auszug) - Stand: Oktober 2001

Abfallbeseitigung

Für die Ablage von Grünmaterial und Abfällen sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Ablageplätze zu verwenden. Eine wilde Müllentsorgung unter Hecken oder an anderen versteckten Plätzen ist strengstens untersagt!

Der Abfall ist entsprechend der gegebenen Möglichkeiten zu sortieren und getrennt abzulegen. So sind zum Beispiel bei Kränzen und Gestecken der Draht, die Schleifen und andere nicht verrottbare Materialien zu entfernen.

Auf den Ablageplätzen dürfen nur solche Abfälle abgelegt werden, die tatsächlich bei der Anlage, Pflege oder Entfernung einer Grabstelle angefallen sind.

Soweit auf dem Friedhofsgelände keine geeigneten Entsorgungsmöglichkeiten bestehen, verweisen wir auf den nahegelegenen Wertstoffhof der Gemeinde Leiblfing.

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