Friedhof Leiblfing

Friedhofs- und Gebührenordnung (Auszug) - Stand: Oktober 2001

Grabpflege

Bei der Anlage neuer Gräber wird ein pietätvoller Umgang mit der vorhandenen Friedhofserde erwartet.

Die Grabfelder müssen vom Besitzer oder einer beauftragten Person ständig gepflegt werden. Dazu gehört auch der Gang vor und auf der linken Seite der Grabstätte.

Die Bepflanzung der Grabfelder ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes anzupassen. Es ist darauf zu achten, dass diese die Nachbargrabstätten und deren Pflege nicht beeinträchtigt. Bäume und großflächige Sträucher dürfen auf den Grabfeldern nicht gepflanzt werden.

Verwelkte Blumen, Pflanzen und Kränze sind umgehend zu entfernen.

Grabschmuck aus Kunststoff oder anderen nicht verrottbaren Materialien ist nicht erwünscht. Dazu zählt auch das Bestreuen des Grabfeldes mit Kies oder anderem Material anstelle einer Bepflanzung.

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