Friedhof Leiblfing

Friedhofs- und Gebührenordnung (Auszug) - Stand: Oktober 2001

Grabstätten und ihre Belegung

Im neuen Teil des Friedhofs werden nur Doppelgrabstätten angelegt, während sich im alten Teil Gräber verschiedener Größe befinden. Sie werden unterschieden in Einzelgrabstätten, Doppelgräber, Dreifachgräber usw.
Die einzelnen Grabstätten sind im Friedhofsplan fortlaufend nummeriert.
Grundsätzlich muss bei der Neuanlage einer Grabstätte im neuen Teil des Friedhofs die Reihenfolge der Belegung laut Plan eingehalten werden, um eine kontinuierliche und platzsparende Nutzung des Friedhofs zu garantieren.

Die Belegung einer Grabstelle geschieht in folgendem Modus:

1. Sarg: Tieflegung links; 2. Sarg: Hochlegung links;
3. Sarg: Tieflegung rechts; 4. Sarg: Hochlegung rechts.

So kann kann die Wahrung der Ruhefrist am Besten garantiert werden.

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