Friedhof Leiblfing
Friedhofs- und Gebührenordnung (Auszug) - Stand: Oktober 2001
Sicherheitsbestimmungen
Für die Sicherheit der gesamten Grabstelle ist der Nutzungsberechtigte persönlich verantwortlich.
Von der Kirchenverwaltung wird jährlich die Standsicherheit der Grabsteine geprüft und gegebenenfalls eine fachgerechte Reparatur angemahnt. Dieser Aufforderung ist unverzüglich nachzukommen. Werden die Sicherheitsbestimmungen trotz besseren Wissens missachtet, übernimmt bei Unfällen und Schäden die Versicherung durch die Gartenbau-Berufsgenossenschaft keinerlei Haftung! Diese geht dann in vollem Umfang an den Nutzungsberechtigten über.
Bei Gefahr im Verzug behält sich die Friedhofsverwaltung das Recht vor, auf Kosten des Nutzungsberechtigten Sicherungsmaßnahmen zu treffen (z.B: Absperrung, Umlegen des Grabsteines, o.ä.)
Von der Kirchenverwaltung wird jährlich die Standsicherheit der Grabsteine geprüft und gegebenenfalls eine fachgerechte Reparatur angemahnt. Dieser Aufforderung ist unverzüglich nachzukommen. Werden die Sicherheitsbestimmungen trotz besseren Wissens missachtet, übernimmt bei Unfällen und Schäden die Versicherung durch die Gartenbau-Berufsgenossenschaft keinerlei Haftung! Diese geht dann in vollem Umfang an den Nutzungsberechtigten über.
Bei Gefahr im Verzug behält sich die Friedhofsverwaltung das Recht vor, auf Kosten des Nutzungsberechtigten Sicherungsmaßnahmen zu treffen (z.B: Absperrung, Umlegen des Grabsteines, o.ä.)